Wie verhindert man Mehrkosten bei einer Sanierung?

05.12.2017

RA Michael Ense alt <

Wie verhindert man Mehrkosten bei einer Sanierung?

Michael Ense ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und unterstützt das Kompetenzteam der AGEBAG seit 10 Jahren in Rechtsfragen. Bislang hatte Herr Ense noch keinen Rechtsfall von Mehrkosten oder Mängeln, die im Kontext zu Baumaßnahmen der AGEB-AG stehen. Wir fragten ihn: Wie schafft man das, ohne Mehrkosten und ohne Mängel ein Projekt in Millionenhöhe zu verwirklichen? Seine Antwort: Das Umsetzungskonzept der AGEB-AG basiert auf einem einfachen Satz:

„Am Anfang wird dem Kunden schlecht und nicht am Ende!“

Dahinter verbirgt sich ein ganz einfaches Konzept, das von „Experten“ jedoch unterschiedlich beurteilt wird. Denn der Handwerker wird in die Planungspflicht genommen, was letztlich als Aufgabe des Architekten/der Architektin und Planer/in verstanden wird.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Die Grundlagenermittlung, also das Analysieren der vorhandenen Bausubstanz, ist zwingend. Dazu gehören auch die bauphysikalischen Grundlagen „energetische Berechnung“. Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft modernisieren, muss eine Vielzahl von Varianten als Option errechnet werden. Nur so können diese auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

Die funktionale Baubeschreibung dient als Beschreibung des zu erreichenden Erfolges. Dieser Soll-Erfolg wurde in der Grundlagenermittlung ermittelt. Entweder ist hier eine technische Vorgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder eine technische Vorgabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) maßgeblich, soweit es sich um energetisch motivierte Baumaßnahmen handelt. Alle anderen Baumaßnahmen sind dem zu erwartenden Soll-Zustand entsprechend zu beschreiben. Dazu gehört die Erläuterung des Systems. Ein Beispiel: Außenwanddämmung mit dem System CAPAROL 200 mm Mineralwolle, Oberputz 2 mm, Farbe mediterran.