Wer eine Terrasse allein nutzt, trägt auch allein die Kosten

01.06.2017

Die Fläche der Terrasse zu erweitern, zu befestigen und gegen Blicke abzuschir- men ist ein nachvollziehbarer Wunsch der Wohnungseigentümer, die daran Sondernutzungsrechte haben. Eine Eigentümergemeinschaft hatte diesem An- liegen zugestimmt und beschlossen, dass die Kosten der Baumaßnahmen und künftigen Instandhaltung von den Nutzern zu tragen sind. So stand es auch bereits in der Teilungserklärung. Ein Eigentümer klagte jedoch und sprach der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz ab; sie könne über die Folgekosten von baulichen Verän- derungen am Gemeinschaftseigentum nicht entscheiden. Es kam zum Rechts- streit bis vor dem Bundesgerichtshof. Der entschied, dass Wohnungseigen- tümer, denen laut Gemeinschaftsordnung die Instandhaltungs- und Instand- setzungspflichten obliegen, im Zweifel auch die Kosten tragen müssen. Dies gilt auch und besonders für Flächen, die zwar eigentlich zum Gemeinschafts- eigentum gehören, an denen diese Eigentümer aber Sondernutzungsrechte haben. Weiterhin gilt dies auch für später hinzugekommene Anlagen wie Zäune oder Terrassen (BGH, 28.10.2016, V ZR 91 / 16).

Terassen Nutzen

Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung?

Vermieter haben kein grundsätzliches Recht, eine vermietete Wohnung regel- mäßig zu begehen. Spektakulär wurde ein Fall, in dem ein Mieter seinen Ver- mieter aus der Wohnung getragen hatte und eine fristlose Kündigung erhielt, die der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 289 / 13) jedoch für nichtig erklärte. Auch ein Vermieter, der regelmäßig bauliche Mängel kontrollieren wollte, wur- de in seine Schranken verwiesen (AG Stuttgart, Az. 6 C 1267 / 14). Das Amts- gericht München (AG München, Az. 461 C 19626 / 15) hält jedoch Begehungen im Abstand von fünf Jahren für rechtens. Vermieter dürfen die vermietete Woh- nung besichtigen, wenn dazu ein konkreter, nachvollziehbarer Grund besteht, zum Beispiel, wenn die Wohnung verkauft oder vermietet werden soll oder wenn Instandhaltungsmaßnahmen geplant werden. Auch die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern ist ein konkreter Grund.